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Rasterfahndung gestoppt. Systemfehler?

Endlich ist die unsägliche mit rassistischen Methoden arbeitende "Rasterfahndung", die als eines der vielen neuen Repressionsmittel nach dem 11. September zum Einsatz kam, gestoppt worden.

Wir begrüßen den Beschluß des Berliner Amtsgerichts vom 22. Januar, in dem die Unrechtmäßigkeit der Rasterfahndung festgestellt wird. Der RefRat war von Anfang an auf der Seite der Betroffenen, hat auf die Gefahren einer solchen Stigmatisierung hingewiesen, auf die Unrechtmäßigkeit dieser Methoden.

Trotzdem haben allein in Berlin seit dem 20. September 2001 (mit der ersten Anordnung des Amtsgerichts Tiergarten) die Uni-Leitungen tausende von Daten ausländischer KommilitonInnen aus insgesamt 29 Ländern "mit vermutlich islamischer Religionszugehörigkeit" und "vermutlich legalem Aufenthaltsstatus" - Kriterien der richterlichen Anordnung (sic!) an das Landeskriminalamt weitergegeben.

Dagegen haben wir politisch und juristisch gekämpft - mit Unterlassungsklagen, Strafanzeigen sowie Informationsveranstaltungen, Pressearbeit, Beratung für Betroffene etc. Nun wird die Rasterfahndung auch von der Berliner Justiz als unverhältnismäßig zurückgewiesen! Unverhofft kommt oft, könnte mensch sagen. Aber: Die Daten wurden erhoben, sie befinden sich in den Karteien der Kriminalämter, die Öffentlichkeit hat es im Zuge der allgemeinen Hysterie trotz einiger Proteste und kritischer Stimmen hingenommen, dass tausende unschuldiger Menschen in Verbrecherkarteien gelangen.

Die Entscheidung der zuständigen Richter muß in diesem Kontext tatsächlich als mutig anzusehen. Eine Maßnahme mit so weitreichenden Konsequenzen wie die Rasterfahndung ist nur mit einer unmittelbaren und schweren Gefahr zu rechtfertigen. Diese ist laut Bundesinnenministerium nicht gegeben. Das ist das Dilemma einer kriegsführenden Nation: wenn es für den deutschen Kriegseintritt Terroranschläge als Antwort gäbe, wäre die Stimmung in der Bevölkerung wohl ablehnender gewesen. Also gab Schily zu, dass derzeit keine akute Gefahr für die BRD bestehe. Nun wendeten die zuständigen Richter diese Einschätzung der Bundesregierung auf die eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen an und stellten fest, dass zu weit gegangen wurde. Diese "unabhängige Justiz" gefällt den Politikern nicht. Schilys Kollege in Berlin, Innensenator Eckard Körting bezeichnete die Entscheidung als "schlichtweg falsch" (Spiegel Online). Die Richter lehnten in ihrem Urteil jedoch nicht die Rasterfahndung als solche ab, nur die Begründung für die Maßnahme seien "nicht ausreichend". Es muß also nur ein wenig mehr an der Propaganda gearbeitet werden.

Als Linke Liste bekämpfen wir aber die Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der Polizei insgesamt und werden innerhalb und außerhalb der Verfassten Studierendenschaft uns für die Opfer solcher Diskriminierungen einsetzen und die Täter bekämpfen!

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